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   BGH, 08.02.1961 - VIII ZB 35/60   

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https://dejure.org/1961,2684
BGH, 08.02.1961 - VIII ZB 35/60 (https://dejure.org/1961,2684)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1961 - VIII ZB 35/60 (https://dejure.org/1961,2684)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1961 - VIII ZB 35/60 (https://dejure.org/1961,2684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 781
  • MDR 1961, 501
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.1954 - III ZR 356/51

    Verlängerung der Begründungsfrist

    Auszug aus BGH, 08.02.1961 - VIII ZB 35/60
    Bereits in BGHZ 10, 307 ist ausgesprochen, daß die Sorgfaltspflicht eines Prozeßbevollmächtigten, der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist beantragt hat, es erfordert, sich vor Fristablauf darüber zu vergev/issern, ob die Verlängerung auch tatsächlich bewilligt worden ist, und in BGHZ 12, 161 ist diese Entscheidung dahin ergänzt, daß eine Ausnahme von dieser Pflicht auch dann nicht gemacht werden kann, wenn es bei dem Berufungsgericht üblich ist, die Ablehnung des Verlängerungsantrags vor Ablauf der Begründungsfrist notfalls außerhalb des normalen Geschäftsgangs dem Rechtsanwalt mitzuteilen, während eine besondere Mitteilung auch bei drohendem Pristablauf im Palle der Bewilligung der Fristverlängerung nicht zu erfolgen pflegt.
  • BGH, 21.09.1953 - III ZB 13/53

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 08.02.1961 - VIII ZB 35/60
    Bereits in BGHZ 10, 307 ist ausgesprochen, daß die Sorgfaltspflicht eines Prozeßbevollmächtigten, der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist beantragt hat, es erfordert, sich vor Fristablauf darüber zu vergev/issern, ob die Verlängerung auch tatsächlich bewilligt worden ist, und in BGHZ 12, 161 ist diese Entscheidung dahin ergänzt, daß eine Ausnahme von dieser Pflicht auch dann nicht gemacht werden kann, wenn es bei dem Berufungsgericht üblich ist, die Ablehnung des Verlängerungsantrags vor Ablauf der Begründungsfrist notfalls außerhalb des normalen Geschäftsgangs dem Rechtsanwalt mitzuteilen, während eine besondere Mitteilung auch bei drohendem Pristablauf im Palle der Bewilligung der Fristverlängerung nicht zu erfolgen pflegt.
  • BGH, 23.02.1983 - VIII ZB 2/83

    Verfahren - Wiedereinsetzung - Subjektive Voraussetzung - Berufung - Antrag auf

    Diese zeitliche Beschränkung ist seit dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 18. März 1982 (aaO) ausgeräumt; insoweit hat sich die Rechtslage gegenüber dem vom Berufungsgericht herangezogenen Senatsbeschluß vom 8. Februar 1961 - VIII ZB 35/60 (NJW 1961, 781) entscheidend geändert.
  • BGH, 24.01.1974 - VII ZB 11/73

    Kontrollpflicht - Anwalt - Rechtsmittelbegründungsfrist - Verlängerung

    Der Prozeßbevollmächtigte hat sich rechtzeitig zu vergewissern, ob dem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 10, 307; 12, 161; BGH Beschlüsse vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57 - = LM ZPO § 519 b Nr. 9 und vom 8. Februar 1961 - VIII ZB 35/60 - = LM ZPO § 233 (Ff) Nr. 8; Urteil vom 18. Januar 1966 - VI ZR 183/64 - = LM ZPO § 233 (Ff) Nr. 8 a; Beschlüsse vom 29. Juni 1966 - VIII ZB 21/66 - = MDR 1966, 840; vom 24. Mai 1967 - Ib ZB 10/67 - = VersR 1967, 803; vom 22. September 1967 - VI ZB 16/67 - = VersR 1967, 1153; vom 20. November 1967 - VIII ZB 46/67 - = LM ZPO § 233 (Fc) Nr. 32; vom 22. Oktober 1970 - VII ZB 16/70 - = VersR 1971, 133).
  • BGH, 16.04.1962 - II ZB 6/62

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Das Oberlandesgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH LM ZPO § 233 (Ff) Nr. 8 = NJW 1961, 781) ausgeführt, der Prozeßbevollmächtigte des Klägers habe seiner Sorgfaltspflicht nicht schon damit genügt, daß er die Einreichung eines Verlängerungsantrages sichergestellt habe, er hätte darüber hinaus dafür sorgen müssen, daß die Berufung auch bei Ablehnung des Verlängerungsantrages rechtzeitig begründet worden wäre.
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